Bill 55 überlebt vor maltesischem Gericht trotz EuGH-Urteil

Bill 55 überlebt vor maltesischem Gericht trotz EuGH-Urteil

Maltas Zivilgericht (First Hall) hat in einer bemerkenswerten Entscheidung am 30. Januar 2026 die Anerkennung und Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegen einen MGA-lizenzierten Glücksspielanbieter abgelehnt. Als Begründung wurde die Bill 55 des maltesischen Gaming Act herangezogen. Demnach werden in Malta lizenzierte Betreiber vor ausländischen Gerichtsurteilen weitgehend geschützt. Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) zugunsten eines österreichischen Spielers entschieden hat, steht die Bill 55 wie eine Wand, jedenfalls vorerst.

Österreichischer Spieler gegen Glücksspielanbieter in Malta

Ein österreichischer Kläger forderte im aktuellen Fall die Anerkennung und Vollstreckung eines Urteils gegen den maltesischen Glücksspielanbieter Virtual Digital Services Limited. Dabei bezog sich der Spieler explizit auf die kürzlich erfolgte EuGH-Entscheidung, mit der die Durchsetzung österreichischer Urteile in Malta leichter werden sollte.

Für die iGaming-Branche ist das Urteil eine frohe Botschaft. Dabei gibt es eigentlich eine EuGH-Entscheidung, die genau dies verhindern soll. Die Kernaussage lautet: Wenn ein österreichisches Gericht entscheidet, dass ein maltesisches Glücksspielunternehmen in Österreich illegal operiert habe, müsse Malta diesen Rechtsanspruch anerkennen und durchsetzen.

Allerdings konnte sich der Glücksspielanbieter erfolgreich mit zwei Argumenten wehren. Zum einen wurden prozessuale Einwände vorgebracht, und zwar hinsichtlich der Zuständigkeit sowie Zustellungsmängeln. Zudem wurden aber auch substanzielle Gründe geltend gemacht. Demnach verstieße Malta gegen die öffentliche Ordnung mit einer Anerkennung. Der maltesische Zivilrichter stimmte dem Glücksspielanbieter zu und lehnte die Forderungen des österreichischen Klägers ab.

Kernlogik des Urteils: Grundfreiheiten schlagen Spielerschutz

Das maltesische Gericht argumentierte, die Anerkennung des österreichischen Urteils gefährde fundamentale EU-Freiheiten. Demnach stehe aufgrund der Dienstleistungsfreiheit (Artikel 56 TFEU) einem maltesischen Glücksspielanbieter das Recht zu, Dienstleistungen in der gesamten EU anzubieten. Wenn unter dieser Vorgabe österreichische Gerichte eine gültige MGA-Lizenz nicht anerkennen, entsteht somit ein Dilemma, denn zwei vollkommen unterschiedliche Rechtsauffassungen stoßen aufeinander.

Das maltesische Gericht nimmt in seiner Entscheidung an, dass die EU-Dienstleistungsfreiheit der Malta-Lizenz in der gesamten Europäischen Union Gültigkeit verschaffe. Das österreichische Recht hingegen akzeptiert ausschließlich österreichische Lizenzen. Das Gericht bewertet die in Bill 55 dokumentierte Rechtsauffassung hingegen als Teil von Maltas öffentlicher Ordnung.

Demnach wäre die Bill 55 nicht einfach nur eine gesetzliche Regelung, um die Glücksspielbranche zu schützen, sondern ein Ausdruck der Freiheit des Binnenmarktes. Nach Einschätzung des Gerichts spiegelt sich in der Bill 55 die maltesische Ordnungspolitik der vergangenen 20 Jahre wider.

Was das Urteil NICHT sagt

Das maltesische Gericht bezieht sich auf einen klassischen „Ordre Public“-Ausnahmefall. Demnach darf jedes Land fremde Urteile ablehnen, wenn deren Vollstreckung gegen fundamentale eigene Werte verstoßen würde. Da das maltesische Gericht das österreichische Glücksspielrecht als nicht EU-konform bewertet, sieht es auch keinen Anlass, dieser Rechtsprechung zu folgen.

Die folgenden vier Fakten sind im aktuellen Fall relevant:

  • Österreichisches Gericht: MGA-Lizenz in Österreich ungültig – Spielerverluste müssen erstattet werden.
  • Maltesisches Gericht: MGA-Lizenz ist gültig: Anerkennung würde „öffentliche Ordnung“ verletzen – Klage deswegen abgewiesen.
  • EU-Kommission (2025): Formal Infringement Case gegen Malta eingeleitet – Bill 55 könnte EU-Recht verletzen.​
  • EuGH (Januar 2026): Schadensersatzanspruch gilt im Wohnsitzland des Spielers, nicht im Firmensitz-Land.

Auch ohne Jurastudium ist es leicht zu erkennen, dass diese vier Punkte nicht miteinander harmonieren. Deswegen ist es wohl zwingend erforderlich, dass der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung bezüglich der Bill 55 und der mit ihr verbundenen Folgen trifft.

Malta schützt Glücksspielanbieter mit harten Bandagen

In den meisten EU-Ländern wäre nach dem EuGH-Urteil zugunsten des österreichischen Spielers im Januar 2026 wohl die letzte Verteidigungsbarriere gebrochen. Doch die Glücksspielbranche ist tief verwurzelt in Malta und ein wichtiger Bestandteil der Wirtschaft. Deswegen ist davon auszugehen, dass Politik und Gerichte auch in den kommenden Jahren alles unternehmen werden, um die maltesischen Glücksspielanbieter in jeder Form zu schützen.

Der Richter hat dabei durchaus einige interessante Punkte in seinem Urteil, die auch den EuGH intensiv beschäftigen werden:

  • Artikel 56A (Bill 55) ist prozedural, aber keine materielle Blockade von Spielern, sondern Regelwerk für Anerkennungsverfahren.​
  • Die Bill 55 stellt keine Verschärfung dar, sondern bestätigt nur die gängige Praxis. Malta hatte diese Praxis 20 Jahre lang. Die Bill 55 ist nur die gesetzliche Erfassung dieser Praxis.
  • Keine Diskriminierung: Nicht nur EU-Urteile werden blockiert, sondern alle fremden Urteile, die MGA-Lizenzen negieren.​
  • EU erlaubt es: Die EU-Verordnung selbst sieht Ordre-Public-Ausnahmen vor. Bill 55 ist deswegen gerechtfertigt.​

Ob diese Argumente dauerhafte Substanz haben, muss sich noch zeigen. Aber diese Runde geht an die maltesische Justiz.

Folgen für Spieler in Deutschland und Österreich

Für Spieler in Deutschland und Österreich, die Rückzahlungsforderungen an maltesische Glücksspielanbieter stellen, ist die aktuelle Entscheidung des maltesischen Zivilgerichts ein weiterer Rückschlag. Wenn es überhaupt zu Rückzahlungen maltesischer Glücksspielanbieter kommen sollte, werden wohl noch Jahre vergehen, bis erste Gelder fließen.

Es ist erstaunlich, dass die regelungswütige Europäische Union nicht dazu in der Lage ist, dieses erhebliche Problem zu lösen. Schon seit vielen Jahren laufen Gerichtsverfahren. Die grundlegende Problematik existiert aber schon seit mehr als zwei Jahrzehnten. Die entscheidende Frage ist und bleibt: Sind Lizenzen einzelner EU-Länder auch in anderen EU-Ländern gültig?

Solange die maltesischen Gerichte diese Frage bejahen und nicht vom EuGH eingefangen werden, wird es unmöglich bleiben, Rückzahlungen durchzusetzen. Das sollte jeder Spieler, der in Deutschland oder Österreich ein Klageverfahren anstrebt, berücksichtigen. Ein gerichtlicher Erfolg ist in Deutschland und Österreich möglich, aber auch der cleverste Anwalt kann nicht garantieren, dass die Rückzahlung durchgesetzt werden kann.

Josephine hat ihre Leidenschaft fürs Schreiben mit ihrer Liebe zum Online-Gaming verbunden. Von Browsergames bis hin zu MMORPGs erkundet sie digitale Welten voller Spielspaß und Kreativität. Daher sind Online Casinos für sie auch eine interessante Schnittstelle zwischen Spielspaß und technischen Innovationen. Besonders die riesige Auswahl an unterschiedlichen Slots mit ihren vielfältigen Features faszinieren sie. Wenn Josephine gerade nicht schreibt oder recherchiert, ist sie sehr aktiv in ihrer Kirchengemeinde unterwegs oder taucht in die Welt der handgemachten Musik ein.