In den vergangenen Jahren waren Casino-Influencer in Deutschland kein Thema. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hatte in ihren Musternebenbestimmungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 ein Influencer-Verbot stehen. Doch dieses Totalverbot kippt schrittweise. Hintergrund ist, dass der Glücksspielstaatsvertrag 2021 grundsätzlich freie Werbung erlaubt. Deswegen könnte es zu einem Comeback der Casino-Influencer kommen, allerdings unter strengen Auflagen.
Gerichte kassieren Influencer-Verbot Schritt für Schritt
Als das Verwaltungsgericht Hamburg im Jahr 2022 das Influencer-Verbot in einem bemerkenswerten Urteil als unverhältnismäßig bezeichnete (Az. 14 E 3058/22), war dies ein erster Hinweis darauf, dass das Totalverbot vielleicht nicht dauerhaft bestehen würde. Das VG Hamburg wies allerdings darauf hin, dass nur der Lizenzinhaber derartige Werbung nutzen dürfe. Zudem müsse die Werbung gescriptet sein. Ferner müsse gewährleistet sein, dass keine Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag stattfinden. Das Urteil bezog sich allerdings vornehmlich auf Soziallotterien, nicht auf Online-Casinos und Online-Buchmacher.
Wendepunkt beim OVG Sachsen-Anhalt: Zeitfenster und Kanäle im Fokus
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, das zuständig ist für die GGL, hielt im Juni 2023 (Az. 3 M 14/23) das Verbot zunächst aufrecht. Das Argument war dabei, dass Influencer-Werbung sich nicht mit dem Werbeverbot für Slots/Poker zwischen 6 und 21 Uhr vereinbaren ließe. Allerdings korrigierte sich das Gericht im Dezember 2023 (Az. 3 M 88/23) und wies darauf hin, dass ein Zeitlimit durchaus umsetzbar sei, jedenfalls auf den eigenen Kanälen des Werbenden.
Im Juli 2025 erkannte das OVG, dass die vorherige Einschränkung auf eigene Kanäle zu weit gegangen sei (Az. 3 M 56/25). Solange der Lizenznehmer sicherstellen könne, dass auf externen Kanälen Influencer-Werbung gescriptet und innerhalb der vorgeschriebenen Werbezeiten platziert werde, sei dies ebenfalls zulässig.
Das OVG fordert in diesem Urteil die GGL dazu auf, klare Scripting-Richtlinien aufzustellen, damit die Lizenznehmer wissen, wie rechtskonforme Influencer-Werbung aussieht. Das Pauschalverbot ist damit endgültig gefallen. Spannend wird allerdings sein, wie die GGL der Aufforderung des Gerichts nachkommt. Eine erste Reaktion gibt es bereits.
GGL-Reaktion: Influencer-Verbot in der Praxis nur teilweise gekippt
Die GGL verzichtet vorerst auf die Durchsetzung des Verbots beim OVG Sachsen-Anhalt. Allerdings gibt es einen interessanten Umstand, der dazu führt, dass eine Ungleichbehandlung entsteht. Alle Online-Casinos mit GGL-Lizenz profitieren von der neuen Rechtsprechung. Aber es gibt zahlreiche Online-Buchmacher, die in der Übergangsphase zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 ihre Lizenz in Hessen bekommen haben.
Diese Buchmacher müssen, wenn sie gegen das Verbot vorgehen wollen, in Hessen klagen. Obwohl es keine Unterschiede in den Lizenzklauseln gibt, wird somit eine Ungleichheit vor Gericht provoziert, die zu weiteren Klagen führen könnte. Fraglich ist allerdings, wie viele Anbieter tatsächlich die neuen Möglichkeiten der Influencer-Werbung für Casinos und Buchmacher nutzen möchten.
Kein großes Comeback der Influencer-Werbung zu erwarten
Die großen Zeiten der Casino-Influencer sind in Deutschland vorbei und werden auch nicht zurückkehren. Die Zeiten, als MontanaBlack und Knossi mit Casino-Werbung Millionen abräumten, werden auch mit den neuen Möglichkeiten nicht zurückkehren. Die klassische Influencer-Werbung lebt davon, dass der Influencer sich frei und ungezwungen verhalten kann.
Auch wenn das Totalverbot gekippt ist, gibt es durch die Scripting-Pflicht eine strenge Vorgabe. Die Influencer müssen Manuskripte vorlesen und alle Inhalte müssen exakt zu den GGL-Richtlinien und zum Glücksspielstaatsvertrag passen. Auch die zeitliche Begrenzung auf 21 bis 6 Uhr macht das Thema in der Praxis unattraktiv für echte Influencer.
Nicht zuletzt bleiben die Risiken hoch. Strafen von bis zu 500.000 € sind möglich. Den großen Reibach könnten Casino-Influencer ohnehin nur mit Glücksspielanbietern ohne deutsche Lizenz machen. Es kann durchaus sein, dass der eine oder andere Youtuber demnächst als so etwas wie ein Testimonial in den sozialen Medien für Casinos Werbung macht. Aber das hat mit echter Influencer-Werbung wenig zu tun.
Influencer-Verbot bleibt erfolgreicher Bestandteil deutscher Glücksspielregulierung
Auch wenn das Verbot der Influencer-Werbung gekippt ist, wird sich in der Praxis nicht viel ändern. Die Auflagen sind zu hoch, um das Thema Online-Casinos wieder für Influencer-Marketing interessant zu machen. Das ist vielleicht auch gut so, denn bei aller Kritik am Glücksspielstaatsvertrag lässt sich doch feststellen, dass die Werbung über Casino-Influencer weitgehend zusammengebrochen ist.
Deutsche Youtuber, die sich eine goldene Nase daran verdienen, für illegale Online-Casinos Werbung zu machen, gibt es praktisch nicht mehr. Alle großen Namen sind aus dem Geschäft ausgestiegen. Für legale Online-Casinos zu werben, kann auch eine gute Einnahmequelle sein. Aber die Beträge, die die legalen Glücksspielanbieter zahlen können und wollen, werden erfolgreiche Influencer wahrscheinlich nicht reizen. Da das Verbot der Influencer-Werbung im Casino-Bereich vor allem dem Jugendschutz dienen soll, ist das letztlich eine gute Nachricht.
Es wäre gut, wenn die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder schnell klare Regeln für alle lizenzierten Anbieter schaffen würde. Die derzeitige Situation ist unbefriedigend, da zahlreiche Online-Buchmacher anders behandelt werden als die Glücksspielanbieter, die ihre aktuelle Lizenz von der GGL erhalten haben. Das ist leider wieder einmal ein Beispiel dafür, dass in Deutschland bürokratische Kräfte stärker sind als Vernunft. Es bleibt zu hoffen, dass die GGL reagiert, bevor erneut unnötige Gerichtskosten für den Steuerzahler verursacht werden.
